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Zuschüsse im Landkreis Böblingen

Die  pdf Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit & des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (2022) (377 KB) des Landkreises Böblingen wird vom KJR verwaltet. Die Anträge zur Förderung von Jugendmaßnahmen, gemäß der Richtlinie, müssen an den KJR gerichtet werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Anträge nur mit den Unterschriften des Veranstalters am unteren Ende der Antragsseiten gültig sind. Dafür verwenden wir den Service Acrobat Sign von Adobe Inc. Um das Formular auszufüllen, wählen Sie die entsprechende Maßnahme aus und folgen Sie den Anweisungen.
Die Datenschutzrichtlinien von Adobe Inc. finden sie jeweils im Fuß auf den hier verlinkten Webformularen.

Unsere Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: 

pdf Kreisjugendring Böblingen Datenschutzrichtlinien laut DSGVO zum Förderantrag (351 KB)

Förderung über den Landesjugendplan BW: Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung

Tipps zum Ausfüllen der Antragsformulare HIER

Hier finden Sie die Anträge, für die von uns geförderten Maßnahmen:

3.1 AUS- UND WEITERBILDUNG VON EHRENAMTLICHEN JUGENDLEITER*INNEN

Voraussetzungen

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen 14 Jahre
  • Gruppengröße min. 5 Personen
  • Wohnsitz oder ehrenamtliche Tätigkeit der Teilnehmer*innen im Landkreis Böblingen

Datenschutzhinweis

Mit dem Klicken des Links verlassen Sie die Seiten des KJR-BB und werden zu einem Formular, welches auf Servern der Firma Adobe Inc. bereitgestellt wird, weitergeleitet. Hierbei werden persönliche Daten mit Adobe Inc. ausgetauscht.

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3.2 FREIZEITANGEBOTE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Voraussetzungen

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen 5 Jahre
  • Höchstalter der Teilnehmer*innen 27 Jahre
  • Gruppengröße min. 5 Personen
  • Mindestalter der qualifizierten Betreuer*innen 15 Jahre
  • Dauer min. 2 Tage
  • Wohnsitz oder ehrenamtliche Tätigkeit der Teilnehmer*innen im Landkreis Böblingen

Datenschutzhinweis

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3.3 MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES EHRENAMTES

3.3.1 - ANERKENNUNG UND MOTIVATION FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE

Voraussetzungen

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen 14 Jahre
  • Gruppengröße min. 5 Personen
  • Wohnsitz oder ehrenamtliche Tätigkeit der Teilnehmer*innen im Landkreis Böblingen

Datenschutzhinweis

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3.3.2 - LEHRGÄNGE UND PROJEKTE FÜR MULTIPLIKATOR*INNEN

Voraussetzungen

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen 14 Jahre
  • Gruppengröße min. 5 Personen
  • Wohnsitz oder ehrenamtliche Tätigkeit der Teilnehmer*innen im Landkreis Böblingen

Datenschutzhinweis

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3.4 FÖRDERUNG BESONDERER MAßNAHMEN IM SOZIALEN, KULTURELLEN ODER ÖKOLOGISCHEN BEREICH

Voraussetzungen

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen 5 Jahre
  • Höchstalter der Teilnehmer*innen 27 Jahre
  • Wohnsitz oder ehrenamtliche Tätigkeit der Teilnehmer*innen im Landkreis Böblingen

Datenschutzhinweis

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3.5 STADTRANDERHOLUNG / FERIENERHOLUNG

Voraussetzungen

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen 5 Jahre
  • Höchstalter der Teilnehmer*innen 15 Jahre
  • Höchstalter für Teilnehmer*innen mit Behinderung 27 Jahre
  • Gruppengröße min. 5 Personen
  • Mindestdauer 2 Tage
  • Wohnsitz oder ehrenamtliche Tätigkeit der Teilnehmer*innen im Landkreis Böblingen

Datenschutzhinweis

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Fragen und Antworten

WAS WIRD GEFÖRDERT?
  • Schulungen
  • Freizeitangebote
  • Projekte
  • Rein religiöse Veranstaltungen werden NICHT gefördert!
WIE BESCHREIBE ICH MEINE VERANSTALTUNG?
  • Thema der Veranstaltung
  • Stundenumfang
  • Wer hat an der Veranstaltung teilgenommen?
  • Was wurde KONKRET gemacht?
WIE LANG SOLL DIE BESCHREIBUNG SEIN?

Der Text sollte mind. 900 bis max. 1800 Zeichen umfassen.

WARUM MUSS DIE BESCHREIBUNG DETAILLIERT SEIN?

Um die Förderung der Veranstaltung durch den Landkreis Böblingen zu gewährleisten, sind wir auf genaue Informationen angewiesen.

WARUM SIND KEINE UMLAUTE ZUGELASSEN?

Da die Antragsformulare auf Adobe (und somit auf dem englischen Alphabet) basieren, sind die Umlaute nicht zugelassen. 

WO TRAGE ICH TEILNEHMENDE EIN?

Teilnehmendenlisten müssen ausschließlich intern geführt und für 4 Jahre aufbewahrt werden. Die Zusendung der Listen an den Kreisjugendring ist NICHT ERFORDERLICH!

BENÖTIGT DER KREISJUGENDRING BÖBLINGEN E.V. EINE KOPIE DES ANTRAGES?

Der Antrag wird automatisch an den Kreisjugendring Böblingen weitergeleitet und muss daher nicht zusätzlich versendet werden.

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